In der letzten Woche gab es noch einmal Schwierigkeiten mit dem Nachbarn, der eh schon etwas gegen unser Bauvorhaben hatte. Wir haben Nachricht von unserem Bauträger bekommen, dass in dieser Woche der Vermesser kommt und anschließend die Erdarbeiten losgehen sollen. Daraufhin haben wir den Nachbarn darüber in Kenntnis gesetzt und darum gebeten, dass der Zaun bis dahin zurückgebaut wird. Am Samstag kam dann die Antwort – der Zaun wird nicht zurückgebaut. Man wollte eine Vorlaufzeit von 2 Wochen, eine Kostenübernahme für den Rückbau des Zauns durch eine Fachfirma sowie ggf. beschädigter Pflanzen.

Heute haben wir uns dann noch einmal zu viert zusammengesetzt, um persönlich über die Problematik zu sprechen. Zunächst war die Situation allerdings sehr angespannt. Die Gartenanlage sollte von einem Gärtner geschätzt werden, der Zaun sollte von einer Fachfirma entfernt werden und wir sollten Schadensersatz zahlen, damit wir das Grundstück für 3 Monate betreten dürfen. Nachdem wir dann angekündigt haben, dass wir in diesem Fall die Rückseite der Garage weder verputzen noch streichen lassen, entspannte sich die Lage etwas. Wir haben ebenfalls ein Druckmittel. Sicherlich will man seinen Mietern nicht zumuten auf eine unverputzte Wand gucken zu müssen.

Wir haben uns nun darauf geeinigt, dass wir den Zaun morgen in Eigenleistung zurückbauen. Des Weiteren werden wir ein Schreiben verfassen und unterschreiben, in dem wir die Kostenübernahme für beschädigte Pflanzen zusichern.

Alles Weitere wird dann noch einmal besprochen, wenn es soweit ist. Länger als zwei Wochen kann es ja nicht dauern eine Wand zu verputzen. Und diesen Zeitraum müssen uns die Nachbarn kostenlos zusichern. Der Bauträger bekommt dann zum gegebenen Zeitpunkt eine entsprechende Frist.

Somit kommt dann morgen der Vermesser, wir bauen den Zaun zurück und übermorgen kann der Bagger anrücken.

Jetzt geht’s los…

 

Update (22.02.2017)

Heute haben wir den Bestand der Pflanzen aufgenommen und den Zaun zurückgebaut. Außerdem war der Vermesser da und hat die ersten Punkte festgelegt. Es war keine große Überraschung, dass der Zaun des Nachbarn 10-20cm auf unserem Grundstück stand.